Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Geschirr und Gläsern für Ihre Festlichkeit. Stellen Sie sich Ihre Auswahl individuell zusammen.

Teller 25cm            0,20€
Teller 19cm 0,20€
Tiefe Teller  0,20€
Untertasse   0,20€
Kaffeetasse  0,20€
Sektglas  15cl  0,20€
Dessert/Salatschale  0,20€
Weinglas 38cl  0,20€
Wasser/Bierglas  0,20€
Gabel 0,20€
Messer      0,20€
Löffel 0,20€
Kuchengabel 0,20€
Kaffeelöffel 0,20€

 

Für Ihre Veranstaltung bieten wir Ihnen die passenden Sitzgelegenheiten. 

220cm x50cm Tische (inkl. dazugehöriger Bänke) 5,00€ für ein Wochenende
220cm x 70cm Tische (inkl. dazugehöriger Bänke) 7,50€ für ein Wochenende
Tisch 50cm ohne Bank      2,00€ für ein Wochenende
Tisch 70cm ohne Bank       4,50€ für ein Wochenende
Stuhl            1,00€ für ein Wochenende
Stehtische rund 80cm      5,00€ für ein Wochenende
Hussen für Stehtische in Weiß   5,00€ für ein Wochenende

 

 

 

 

Hier finden Sie die allgemeinen Mietbedingungen für unsere Geräte.
Individuelle Absprachen treffen wir gerne mit Ihnen persönlich.


 

 

Mietbedingungen Hüpfburg

* Die Tagesmiete für die Hüpfburg beträgt 139€ (groß) bzw. 129€ (klein).
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*Die Hüpfburg ist durch den Mieter in Wachtendonk abzuholen und auch wieder dort hin zurück zubringen ( Evtl. ist ein Bringen und Abholen unsererseits gegen Aufpreis möglich)

*Für den Transport der 150kg schweren Hüpfburg wird eine Fläche von 150*90*100cm benötigt. (falls benötigt stellen wir unseren Anhänger gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung). Zudem benötigen Sie 4 kräftige Personen zum Auf- und Abladen.

*Wir nehmen für die Hüpfburg eine Kaution in Höhe von 150€; wir behalten uns vor diese teilweise oder ganz einzubehalten im Falle von Feuchtigkeit oder Beschmutzungen.

*Der Tagesmietpreis und die Kaution ist zur Termin Fixierung bei Reservierung bar zu zahlen oder zu überweisen, Bei späterer Rückgabe wird der volle Mietpreis für mindesten einen vollen Tag und ggf. für jeden weiteren Tag, an dem das Gerät nicht zurück gegeben wurde, fällig.

*Sie mieten die Hüpfburg inkl. einer Unterlegplane und Erdnägeln zur Befestigung sowie einer Tafel mit Sicherheitshinweisen und einer Aufbauanleitung. Diesen ist Folge zu leisten.

*Die Hüpfburg ist nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.

*Es besteht eine Aufsichtspflicht durch eine volljährige Person.

*Die Hüpfburg ist für bis zu 12 Kinder bis 12 Jahre

*Die Hüpfburg ist nicht geeignet für Kinder unter 4 Jahren

 

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können.  Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigem Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadensersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktionsmangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei der Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt


 

Mietbedingungen Zuckerwattemaschine

*Der Tagesmietpreis beträgt 30€. inkl. 50 Holzstäbe

*Die Zuckewattemaschine ist  vom Mieter in Wachtendonk abzuholen und dort hin zurückzubringen. (evtl. ist ein Bringen und Abholen unsererseits gehen einen Aufpreis möglich)

*Die Kaution beträgt 20 € wir behalten uns vor diese einzubehalten wenn das Gerät nicht einwandfrei gereinigt und getrocknet zurück gebracht wird.
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*Das Gewicht beträgt etwa 15kg.

*Der Tagesmietpreis und die Kaution ist zur Terminfixierung bei Reservierung bar zu zahlen oder zu überweisen, bei späterer Rückgabe wird der volle Mietpreis für mindestens einen ggf. für jeden weiteren Tag an dem das Gerät nicht zurück gegeben wurde, fällig.

 *Es darf nur handelsüblicher Haushaltszucker verwendet werden.

*Sie bekommen eine Bedienungsanleitung der Folge zuleisten ist.

*Das Gerät ist nur für die Zubereitung von Zuckerwatte zu verwenden.

* Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können.  Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigem Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadensersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktionsmangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei der Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.


 

Mietbedingung Slush-Eis-Maschine

*Der Tagesmietpreis beträgt 60€.

Zuzüglich 13€ je 30 Getränke  à 0,2l einer Geschmacksrichtung inkl. Becher und Strohhalmen

*Die Slush Eis Maschine ist vom Mieter in Wachtendonk abzuholen und auch wieder dort hin zurück zubringen (Evtl. ist ein Bringen und Abholen unsererseits gegen Aufpreis möglich).

*Das Gerät wiegt etwa 60  kg und ist von zwei kräftigen Personen zu transportieren.

*Sämtliches Zubehör kann über den Vermieter mitbestellt werden, Eis-Getränke dürfen nur mit dem vom Vermieter bereitgestellten Sirup hergestellt werden.

*Das Gerät eignet sich auch nur zum Kühlen von Getränken.

*Das Gerät hat zwei Behälter mit je einem Volumen von bis zu 10 Litern. Das Gerät hat je nach Umgebungstemperatur in ca. 20- 30 min die Eiskonsistenz erreicht.

*Der Tagesmietpreis und die Kaution ist zur Terminfixierung bei Reservierung bar zu zahlen oder zu überweisen, bei späterer Rückgabe wird der volle Mietpreis für mindestens einen ggf. für jeden weiteren Tag an dem das Gerät nicht zurück gegeben wurde, fällig.

*Die Kaution beträgt 50€ wir behalten uns vor diese einzubehalten. Das Gerät ist vom Mieter zu entleeren.

*Das Gerät ist nur für die Herstellung von Getränken zu verwenden.

*Sie bekommen eine Einweisung und eine Bedienungsanleitung der Folge zu leisten ist.

*Aus technischen Gründen Verbleibt bei der Herstellung von Eisgetränken immer eine Restmenge im Gerät.

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können.  Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigem Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadensersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktionsmangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei der Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt


  

Mietbedingung Popcornmaschine

*Der Tagesmietpreis beträgt 50€.

*Die Popcornmaschine ist  vom Mieter in Wachtendonk abzuholen und dort hin zurückzubringen. (evtl. ist ein bringen und abholen unsererseits gehen einen Aufpreis möglich)

*Die Kaution beträgt 20 € wir behalten uns vor diese einzubehalten wenn das Gerät nicht einwandfrei gereinigt zurück gebracht wird.

*Der Tagesmietpreis und die Kaution ist zur Termin Fixierung bei Reservierung bar zu zahlen oder zu überweisen, bei späterer Rückgabe wird der volle Mietpreis für mindestens einen ggf. für jeden weiteren Tag an dem das Gerät nicht zurück gegeben wurde, fällig.

*Um Popcorn herzustellen benötigen sie Popcornmais, Zucker und Öl.

*Sie bekommen eine Bedienungs- und Reinigungsanleitung denen Folge zuleisten ist.

*Das Gerät ist nur für die Zubereitung von Popcorn zu verwenden.

* Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können.  Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigem Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadensersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktionsmangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei der Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.